Lieferketten-sorgfaltsgesetz und SAQ-Bericht

Das LkSG (Lieferkettensorgfaltsgesetz) ist ein ab 2023 verpflichtendes deutsches Gesetz und soll die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschen-, Arbeits- und Kinderrechten in der Wertschöpfungskette klarstellen und diese garantieren. Auch die Einhaltung ökologischer Aspekte soll beachtet und die Umsetzung verpflichtend werden. Die EU-Richtlinie zu Lieferketten wird in Deutschland durch das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ repräsentiert. Der SAQ-Bericht dient dabei in der Automobilindustrie als Möglichkeit, die Lieferkette nachhaltig zu gestalten. In den darauffolgenden Artikeln finden Sie Informationen über das LkSG und den SAQ-Bericht, deren Inhalte, ob Sie betroffen sind und welche Leistungen wir Ihnen anbieten.

LkSG - Risikoanalyse

Wir unterstützen Sie in der Vorbereitung einer Risikoanalyse für Ihr Unternehmen und Ihre Lieferkette. Anschließend führen wir die Analyse durch und bestimmen Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Risikomanagementsystems und bei der Zuteilung von Zuständigkeiten.

LkSG - Dokumentation und Berichterstattung

Die identifizierten Risiken und ergriffenen Maßnahmen, um diesen entgegenzuwirken, werden dokumentiert. Wir helfen Ihnen ein Beschwerdeverfahren einzurichten und fassen die Auswirkungen sowie Wirksamkeit der Maßnahmen in einem Bericht zusammen.

SAQ-Bericht

Sie sind in der Automobilbranche als Zulieferer oder Produzent tätig und möchten Ihre Lieferkette als nachhaltig nachweisen und gleichzeitig wichtige Daten für den LkSG erarbeiten? delta unterstützt Sie im gesamten Prozess zur Erstellung eines SAQ-Berichtes.

Gesetzliche Verpflichtung

Bei Nichteinhaltung drohen dem Unternehmen Bußgelder bis zu 8 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes. Zudem können diese Unternehmen für bis zu 3 Jahre von öffentlichen Projekten ausgeschlossen werden. Zudem dürfen Zulieferer keine (Neu)Aufträge mehr erhalten, sofern sie den SAQ-Bericht nicht vorzeigen können.

Synergien

Seit geraumer Zeit sind etliche Unternehmen verpflichtet verschiedenste Daten für Berichte zu erheben, z.B. für den LkSG oder CSRD-Bericht, deren Inhalte Überschneidungen aufweisen. Dies bedeutet, dass eine Erhebung der Daten für den LkSG und/oder SAQ-Bericht Ihnen Informationen bieten, die Sie für weitere Projekte oder Berichte nutzen können. Dies erspart ihnen in Zukunft Ressourcen, die Sie anderweitig verwenden können.

Vertrauen und Reputation

Das LkSG und der SAQ-Bericht erhöhen die Transparenz über Ihre Bemühungen, Menschenrechte zu wahren und die Umwelt zu schützen. Dadurch wird das Vertrauen und Ihre Reputation gegenüber Stakeholdern und Investoren gestärkt.

Marketingpotential

Eine nachhaltige und faire Lieferkette ist zum einen wichtig für die Zukunft und andererseits auch für Sie von Vorteil, da Sie diese idealerweise in Ihre Marketingstrategie integrieren können. Zudem werden Umweltzertifikate auf diese Weise greifbarer für Sie, was den zuvor genannten Punkt erneut unterstreicht.

Langzeitvorteile

Das Thema Nachhaltigkeit nimmt in Politik und Gesellschaft eine zunehmend größere Rolle ein. Es ist zu vermuten, dass in Zukunft mehr Forderungen und striktere Gesetze an nachhaltige Wirtschaft gestellt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, jetzt schon wertvolle Erfahrungen zu sammeln, um auch in Zukunft gut vorbereitet zu sein.

Projekterfahrung

delta blickt auf mehr als 300 Projekte und 27 Jahre Projekterfahrung zurück, wobei auch schon SAQ-Projekte durchgeführt wurden. Das bedeutet eine effiziente und exakte Arbeitsweise bei Projekten, die sich über die Jahre etabliert und bewährt hat und sich auch in Ihrem Projekt widerspiegeln wird.

Know-How und Effizienz

Unsere studentischen Berater verfügen über ein breitgefächertes Know-How im Bereich Nachhaltigkeitsberatung. Dieses hat seine Grundlage in einem internen Wissensmanagement System und durchgeführten Schulungen. Das ermöglicht uns, ein effizientes Vorgehen und eine schnelle Umsetzung.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Als studentische Unternehmensberater sind unsere Preise deutlich geringer als bei konkurrierenden Beratungsunternehmen. Dennoch bieten wir Ihnen ein hohes Niveau an Beratungsleistungen, da unser Team aus motivierten Studenten besteht, die ihr in den Vorlesungen erworbenes Wissen praktisch anwenden möchten.

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Sind Sie von vom LkSG betroffen?

Das LkSG betrifft seit dem 01. Januar 2023 Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern. Ab 2024 soll das Gesetz auch für Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmer in Kraft treten. In Deutschland sind davon knapp 5.000 (ab 2024) Unternehmen betroffen.

Auch wenn ein Unternehmen weniger Arbeitnehmer haben sollte, kann es sein, dass es mittelbar, z.B. als Zulieferer, vom LkSG betroffen sein wird. Zulieferer dürfen nämlich keine Neu-Aufträge mehr erhalten, wenn sie die Kriterien nicht erfüllen. Deshalb bietet es sich auch als Unternehmen kleiner bis mittlerer Größe an, sich mit den Sorgfaltspflichten auseinanderzusetzen. Hierbei nimmt der SAQ-Bericht eine wichtige Rolle ein.

Als Arbeitnehmer zählen:
- reguläre Voll- und Teilzeitarbeiter
- ins Ausland entsandte Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer im Homeoffice, Probezeit oder Kurzarbeit
- Unselbstständige Handelsvertreter
- Abwesende im Mutterschaftsurlaub

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Was beinhaltet das LkSG?

Das LkSG hat das Ziel, dass Unternehmen die Einhaltung von Menschen-, Arbeits- und Kinderrechten in der Wertschöpfungskette klarstellen und diese garantieren. Dies soll dadurch zustande kommen, dass Unternehmen etliche Systeme, Regeln und Maßnahmen einleiten.

Im ersten Schritt soll das Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen und die Transparenz der eigenen Lieferkette gewährleisten. Zunächst sollen Bereiche im eigenen Geschäft sowie bei Zulieferern identifiziert werden, denen hohe menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zugewiesen werden können. Die Analyse soll bei Zulieferern durchgeführt werden, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten verletzt werden. Unter den Anhaltspunkten fallen unter anderem eigene Erkenntnisse, Berichte aus der Produktionsregion, Zugehörigkeit eines Zulieferers zu einer Branche mit besonderen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Hinweise der zuständigen Behörde. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet den Zulieferer mit einer Risikoanalyse in Blick zu nehmen, sobald der Zulieferer mit einer wesentlichen Veränderung oder erweiterten Risikolage in der Lieferkette rechnet, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes.

Sofern Risiken identifiziert wurden, geht es in den zweiten Schritt über, welcher geeignete präventive Maßnahmen vorsieht. Ein Beispiel wäre die Durchführung von Schulungen und anderen Weiterbildungsmaßnahmen, welche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken minimieren. Des Weiteren ist zu überprüfen, inwiefern Vertragspartner entlang der Lieferkette identifizierte Risiken adressieren. Sofern das Risiko für Menschenrechtsverletzungen vorliegt, so müssen Maßnahmen geeignete Lösungsansätze oder Maßnahmen zur Minimierung getroffen werden, dies gilt für den eigenen Standort und der Lieferkette. Insbesondere, wenn Menschenrechtsverletzungen vorliegen müssen die zuvor genannten Maßnahmen durchgeführt werden.

Unternehmen werden außerdem dazu aufgefordert entweder ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten oder sich an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Ein Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht muss jährlich, bei der zuständigen Behörde, erstattet werden.  Damit die Berichterstattung eingehalten wird überwacht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den ganzen Prozess. Zudem ist das BAFA befugt risikobasierte Kontrollen bei Unternehmen durchzuführen, Personen vorzuladen, Dokumente einsehen und Zwangs- und Bußgelder, bei nicht Einhaltung, zu verhängen.

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SAQ-Bericht

Im SAQ-Fragebogen (Self-Assessment-Questionnaire -> Selbstbeurteilungs-Fragebögen) soll ausschließlich von Spediteuren und Zulieferern der Automobilhersteller eine Auskunft über verschiedene CSR (Corporate Social Responsibility) Themen gegeben werden. Die Themen sind Menschen-, Arbeits- und Umweltrechte. Zusätzlich dazu soll der Zulieferer einen Verhaltenskodex und eine Unternehmensethik vorlegen. Er soll dazu dienen, dass nur Spediteure und Zulieferer, die eine gewisse Nachhaltigkeit erfüllen, (Neu-)Aufträge von den großen Automobilherstellern bekommen. Ziel des Berichtes ist es die Nachhaltigkeitsstrategie der Zulieferindustrie sukzessiv zu verbessern. Der Bericht wird alle zwei Jahre aktualisiert. Zudem bietet der SAQ eine Möglichkeit für Automobilunternehmen ihre Nachhaltigkeit in der Lieferkette nachzuweisen.

Das Ergebnis des SAQ-Berichtes wird in Form eines S-Ratings, einem Nachhaltigkeitsrating angegeben. Es wird eine Unterscheidung bei der Größe der Zulieferer gemacht. Kleine Zulieferer, d.h. Zulieferer mit 1-9 Mitarbeitern können von einer SAQ-Befreiungspflicht profitieren. Größere Zulieferer mit 10+ Mitarbeitern müssen jedoch gewisse Mindeststandards erfüllen, um ein positives S-Rating zu bekommen. Damit man die Informationen des SAQ-Berichts in das LkSG einbetten kann wurde der SAQ aktualisiert Im Vergleich zum LkSG wird der SAQ nicht von der BAFA überprüft, sondern von einer unabhängigen Prüforganisation. So wird ihnen bei Einhaltung der Standards ein befristetes Zertifikat ausgehändigt, welches je nach Erfüllung der Standards ein bestimmtes Ranking besitzt. Die Zertifikate beschränken sich hierbei auf drei Jahre. Sofern danach keine Rezertifizierung stattfindet, so dürfen Firmen, welche vom LkSG betroffen sind, ihnen keine Neuaufträge anbieten.

Unsere Referenzen

Wir haben bereits zahlreiche Projekte mit hoher Qualität und Kundenzufriedenheit durchgeführt. Überzeugen Sie sich selbst in unseren Referenzen!

Projektablauf

Unser klar strukturierter Projektablauf garantiert Ihnen jederzeit maximale Transparenz. Etablierte Prozesse ermöglichen eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Kommunikation mit Ihnen. Durch die genau definierten Projektschritte können wir zu jeder Zeit des Projektes flexibel und schnell auf Ihre Wünsche eingehen.

Erstgespräch

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Projektbesetzung

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Angebotsstellung

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Projektarbeit

Projektarbeit

Projektabschluss

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Lukas Rizzi

Lukas Rizzi
Geschäftsführer für Akquise und Kundenbetreuung
Tel.: 0721 20483510
E-Mail: lukas.rizzi@delta-karlsruhe.de